Leitfaden

Der komplette Leitfaden zur Schweizer Lohnabrechnung

Verstehen Sie alle Aspekte der Schweizer Lohnabrechnung - von AHV-Beiträgen bis zum 13. Monatslohn. Alles was Sie als Arbeitgeber wissen müssen.

1

AHV/IV/EO - Die erste Säule

Die AHV/IV/EO ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz und bildet die erste Säule des Drei-Säulen-Systems. Die Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Aktuelle Beitragssätze

AHV/IV/EO
10.6%
Je 5.3% AG und AN
Arbeitnehmeranteil
5.3%
Vom Lohn abgezogen
Hinweis: Die AHV-Beiträge sind auf dem gesamten AHV-pflichtigen Lohn geschuldet, es gibt keine Obergrenze.
2

ALV - Arbeitslosenversicherung

Die ALV schützt Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit. Die Beiträge werden hälftig getragen, es gibt jedoch eine Bemessungsgrenze.

Beitragssätze 2024

Standard-Beitrag
Bis CHF 148'200
2.2%
Solidaritätsbeitrag
Über CHF 148'200
1.0%
3

BVG - Berufliche Vorsorge (2. Säule)

Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule und ergänzt die AHV. Die Beiträge steigen mit dem Alter und werden auf dem koordinierten Lohn berechnet.

Altersstaffelung der Beiträge

25-34
7%
35-44
10%
45-54
15%
55-65
18%
Koordinierter Lohn: Der BVG-pflichtige Lohn ist der Jahreslohn minus dem Koordinationsabzug (2024: CHF 25'725). Maximum: CHF 88'200.
4

UVG - Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch und deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle ab.

Berufsunfall (BU)

Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg.

Arbeitgeber bezahlt

Nichtberufsunfall (NBU)

Unfälle in der Freizeit (ab 8h/Woche).

Arbeitnehmer bezahlt
5

KTG - Krankentaggeld

Die Krankentaggeldversicherung ist freiwillig, aber für die meisten Arbeitgeber empfehlenswert. Sie deckt den Lohnausfall bei Krankheit ab.

Die Prämienaufteilung variiert je nach Versicherungsvertrag. Üblich ist eine hälftige Teilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
6

Quellensteuer

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörden überwiesen. Die Tarife variieren je nach Kanton.

Quellensteuerpflichtig sind:

  • Ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung
  • Grenzgänger mit Bewilligung G
  • Kurzaufenthalter mit Bewilligung L
7

13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz weit verbreitet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Er ist oft in GAV oder Einzelarbeitsverträgen geregelt.

Wichtig: Bei Teilzeitanstellung oder Ein-/Austritt während des Jahres wird der 13. Monatslohn anteilig (pro rata) berechnet.

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